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Kreistagswahl

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises.

Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.


Er besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den von den wahlberechtigten Einwohnern gewählten Kreisräten.


Die Kreistagswahlen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen statt, zuletzt am 13. Juni 2004. Die nächsten Wahlen sind am 7. Juni 2009.

Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise. Sie beträgt mindestens 24 Kreisräte und steigt mit zunehmender Einwohnerzahl auf - nach den derzeit zu Grunde liegenden Einwohnerzahlen - bis zu 84 Kreisräte. Durch Ausgleichssitze kann die tatsächliche Zahl der Kreisräte noch höher sein.

Der Kreistag im Ostalbkreis hat derzeit 73 Sitze.

Wahlberechtigt und wählbar sind die volljährigen Deutschen und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.

Mehr Informationen finden Sie beim:
Ostalbkreis und der Landeszentrale für politische Bildung

 
 

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