Sie wollen aus der Kirche austreten?

Der Kirchenaustritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim Wohnsitzstandesamt oder Notariat persönlich zu erklären.
 
Sind Sie in einem unserer  Stadtteile wohnhaft, so können Sie nur beim jeweiligen Bezirksstandesamt im Ortsteil den Kirchenaustritt erklären..

Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung vor dem Standesbeamten wirksam. Die Kirchensteuer endet dann mit Ablauf dieses Monats.

Ihre Lohnsteuerkarte wird beim Kirchenaustritt selber nicht benötigt.
Im Anschluss müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte beim Bürgerbüro abändern lassen.

An Urkunden sind lediglich Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Falls Sie verheiratet sind oder waren, benötigen wir noch Angaben zu Ihrer Eheschließung bzw. zur Auflösung Ihrer Ehe (Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister).
 
Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

 

Kosten

Die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 20 Euro.

 
 

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Schwäbisch Gmünd
Standesamt
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73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon 07171 603 - Durchwahl: 3410; 3411; 3413; 3420; 3430
Telefax 07171 603-3499
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Zimmer 2.15 bis 2.18

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