Wohnungsgebermeldung

zuständig:Stadt Schwäbisch Gmünd
Bürgerbüro
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 603-331
Fax: 07171 603-1299
E-Mail: buergerbuero@schwaebisch-gmuend.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch  8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag  8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag  8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag  9.30 bis 12.30 Uhr

auch zuständig für diese Dienstleistung:



Nach § 19 Meldegesetz ist der Wohnungsgeber (Hauseigentümer, Verwalter oder Hauptmieter) oder sein Beauftragter verpflichtet der Meldebehörde innerhalb einer Woche Ein- oder Auszüge eines Mieters schriftlich zu melden. 

Wohnungsgeber ist bei Hauptmietern der Haus- oder Wohnungseigentümer, bei Untermietern der Hauptmieter. 

Hinweis:

Der Wohnungsgeber darf die Erfüllung seiner Meldepflicht nicht dem Mieter überlassen !


Wohnungsgeberkarte
 
 

Gmünd direkt

Drucken | Barrierefreiheit | Textversion | Kontakt | Impressum | © 2012 Schwäbisch Gmünd