Wohnungsgebermeldung
zuständig:Stadt Schwäbisch Gmünd
Bürgerbüro
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 603-331
Fax: 07171 603-1299
E-Mail: buergerbuero@schwaebisch-gmuend.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 9.30 bis 12.30 Uhr
auch zuständig für diese Dienstleistung:
Nach § 19 Meldegesetz ist der Wohnungsgeber (Hauseigentümer, Verwalter oder Hauptmieter) oder sein Beauftragter verpflichtet der Meldebehörde innerhalb einer Woche Ein- oder Auszüge eines Mieters schriftlich zu melden.
Wohnungsgeber ist bei Hauptmietern der Haus- oder Wohnungseigentümer, bei Untermietern der Hauptmieter.
Hinweis:
Der Wohnungsgeber darf die Erfüllung seiner Meldepflicht nicht dem Mieter überlassen !
Wohnungsgeberkarte