zuständig:Stadt Schwäbisch Gmünd
Bürgerbüro
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 603-331
Fax: 07171 603-1299
E-Mail: buergerbuero@schwaebisch-gmuend.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag 9.30 bis 12.30 Uhr
auch zuständig für diese Dienstleistung:
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren
Veröffentlichung im Stadtadressbuch
Außerdem darf die Meldebehörde nach § 34 Abs. 3 des Meldegesetzes Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in Einwohnerbüchern u. ä. Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln.
Die Stadt Schwäbisch Gmünd übermittelt die Daten aller Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zur Veröffentlichung an den Adressbuchverlag. Die Daten werden jedoch nicht übermittelt, wenn der Betroffene dies verlangt oder soweit eine Auskunftssperre besteht. Es werden deshalb diejenigen Einwohner, die eine Veröffentlichung ihrer Daten nicht wünschen, gebeten, dies schriftlich dem Bürgerbüro der Stadt Schwäbisch Gmünd mitzuteilen. Diejenigen Personen, die der Stadt bis jetzt eine Übermittlungssperre mitteilten, werden weiter berücksichtigt und nicht in das Adressbuch aufgenommen.
Veröffentlichung im Stadtadressbuch