Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 wird der neue Personalausweis ausgestellt. Er hat die Größe einer Scheckkarte und beinhaltet einen Chip, in welchem die Personendaten, das Lichtbild, die Anschrift und eventuell eine gewünschte Online-Ausweisfunktion gespeichert werden. Darüber hinaus können auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke bei Antragstellung abgespeichert werden.

Beantragung:

Persönlich mit dem bisherigen Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass. Wenn diese nicht oder nicht mehr vorhanden sind, mit Reisepass, Familienstammbuch oder Geburtsurkunde.

Sonstige Unterlagen:

  • Ein biometrisches Passfoto
  • Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung der Eltern (eventuell mit Sorgerechtsnachweis)
  • Bei Umsiedlern zusätzlich Vertriebenenausweis und übersetzte Urkunde
  • Bei Einbürgerungen zusätzlich Einbürgerungsurkunde und übersetzte Geburtsurkunde

Bearbeitungszeit: ca. 2 – 3 Wochen

Gebühren:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (3 Monate gültig)


Weitere Gebührenregelungen:

  • Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN Gebührenfrei
  • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
  • Ausschalten der Online-Ausweisfunktion Gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro bzw. im Bezirksamt (z.B. PIN vergessen) 6,00 Euro
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen Gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall Gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro

 
Bei Beantragung des neuen Personalausweises erhalten Sie von der Personalausweisbehörde eine Informationsbroschüre über die weiteren Funktionen des Personalausweises. Mit Hilfe dieser Informationen können Sie sich entscheiden, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen. Die Erklärung dazu müssen Sie erst bei Abholung des Personalausweises abgeben.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.

Änderungen
Im Personalausweis kann nur die Anschrift bei Wohnortwechsel geändert werden.
Bei Änderungen der Personaldaten (z.B. Namensänderung durch Heirat) muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bei Verlust eines Personalausweises muss bei der Personalausweisbehörde eine Verlustanzeige gemacht werden und mit Vorlage eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Bei Diebstahl muss bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden und mit Vorlage dieser Diebstahlsanzeige, eines Reisepasses oder einer Geburtsurkunde bei der Personalausweisbehörde ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Zuständig:

Stadt Schwäbisch Gmünd
Bürgerbüro
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 603-331
Fax: 07171 603-1299
E-Mail: buergerbuero@schwaebisch-gmuend.de

 
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch  8.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag  8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag  8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag  9.30 bis 12.30 Uhr

auch zuständig für diese Dienstleistung:

 
 

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