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Am 15.08.2010 ist die dritte vierteljährliche Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Kalenderjahr 2010 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vierteljahresrate ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Vorauszahlungsbescheid bzw. aus einem zwischenzeitlich ergangenen Gewerbesteuerbescheid.
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und das im Gewerbesteuerbescheid ausge-druckte Kassenzeichen unbedingt anzugeben. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung müssen bei verspäteter Zahlung grundsätzlich Säumniszuschläge erhoben werden. Bei notwendig werdender Anmahnung sind in jedem Fall Mahngebühren mit mindestens 4,00 € anzusetzen.
Bei Zahlung mit Scheck muss dieser drei Tage vor dem Fälligkeitstag der Stadtkasse vorliegen.
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden alle fälligen Gewerbesteuerbeträge (auch Nachzahlungen) vom angegebenen Konto abgebucht.
Stadtkämmerei
Am 15.08.2010 ist die dritte vierteljährliche Grundsteuer-Teilzahlung für das Kalenderjahr 2010 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Teilzahlung ergibt sich aus dem Erhöhungsbescheid vom 05.05.2010 oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid.
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentumswechsel) während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber.
Wir bitten, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten und unbedingt das im Grundsteuerbescheid eingedruckte Kassenzeichen anzugeben. Bei verspäteter Zahlung fallen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung Säumniszuschläge an. Bei notwendig werdender Mahnung fallen Mahngebühren mit mindestens 4,00 € an. Bei Zahlung mit Scheck muss dieser drei Tage vor dem Fälligkeitstag der Stadtkasse vorliegen.
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Grundsteuerbeträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Stadtkämmerei
Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg wird öffentlich bekannt gemacht:
Die auf Gemarkung Schwäbisch Gmünd liegende Teilfläche Flurstück Nummer 386 Johannisplatz (siehe schraffierte Fläche im beiliegenden Lageplan) wird aus dem öffentlichen Verkehr eingezogen.
Der Zeitpunkt dieser Bekanntgabe wird auf Donnerstag, den 29.07.2010 festgesetzt.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd Widerspruch eingelegt werden.
Ordnungsamt
Wir machen die Angehörigen, welche ihre Grabstätten noch vor Allerheiligen durch die Friedhofsverwaltung abräumen lassen möchten, darauf aufmerksam, dass die
Anträge auf Grabauflösung bis spätestens 31. August 2010 beim Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt oder dem zuständigen Bezirksamt eingereicht werden müssen. Als späteste Termineintragung ist der 31.08.2010 möglich.
Mit diesem Antrag stimmen Sie zu, dass die Gräber ab dem 01. September 2010 durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt werden können.
Bei späterer Antragstellung ist eine Grababräumung durch die Friedhofsverwaltung vor Allerheiligen nicht mehr möglich.
Wir bitten um Beachtung.
Tiefbau-, Garten- und Friedhofsamt
Stadtentwässerung
Garten- und Friedhofsabteilung
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hat am 16.12.2009 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Nr. A 21 A „Emerland I“ aufzustellen ist. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Bebauungsplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohnbaugebietes angrenzend an den bestehenden Siedlungsbereich Weidenäcker zu schaffen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Zeit
vom 02.08.2010 bis 27.08.2010
je einschließlich während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand), zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der Plan kann im genannten Zeitraum auch im Bezirksamt Straßdorf, Donzdorfer Str. 16, während der dortigen Öffnungszeiten sowie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd unter www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen beim Stadtplanungs- und Baurechtsamt vorgebracht oder schriftlich eingereicht werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Stadtplanungs- und Baurechtsamt
Wegen Sanierungsarbeiten und der Grundreinigung muss das Hallenbad von Donnerstag, 29. Juli 2010, bis einschließlich Sonntag, 12. September 2010, Pause machen.
Ab Montag, 13. September 2010, geht es dann entsprechend den geltenden Öffnungszeiten wieder weiter.
Bäderbetriebe Schwäbisch Gmünd
Wegen einer internen Veranstaltung sind alle Stadtämter am Donnerstag, 29.07.2010, ab 16.30 Uhr geschlossen.
Amt für Medien und Kommunikation
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes und dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG, Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), zweites Kapitel, § 22 und achtes Kapitel, § 90), hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd am 16. Juni 2010 folgende Änderungssatzung beschlossen.
§ 1
Änderungen
Das bisherige Gebührenverzeichnis der Satzung wird durch das in Anlage 1 abgedruckte, neu gefasste Gebührenverzeichnis ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2010 in Kraft.
ausgefertigt:
Schwäbisch Gmünd, den 12.07.2010
gez.: Richard Arnold
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Schwäbisch Gmünd geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Anlage 1 zur Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Schwäbisch Gmünd vom 4.7.2007
Gebührenverzeichnis – Teil 1
§ 1
Elternbeiträge für den Besuch einer Kindergarten-Regelgruppe
Für den Besuch einer Kindergarten-Regelgruppe beträgt der monatliche Elternbeitrag bei elf
Beitragsmonaten
Im Kindergartenjahr
2010 / 2011
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 95,-- €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 72,-- €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 48,-- €
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 16,-- €
§ 2
Elternbeiträge für den Besuch einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
Für den Besuch einer Kindergartengruppe mit verlängerter Öffnungszeit wird ein Zuschlag i.H.v. 15 v.H. auf den maßgeblichen Elternbeitrag für den Besuch einer Regelgruppe erhoben. Die Beiträge werden auf volle Euro-Beträge nach unten gerundet.
§ 3
Gmünder Modell zur Zweitkind-/Mehrkindregelung
Besuchen zwei oder mehr Kinder gleichzeitig den Kindergarten, wird der maßgebliche Elternbeitrag pro Kind um 8,-- € pro Beitragsmonat reduziert. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Kinder Einrichtungen verschiedener Träger in Schwäbisch Gmünd besuchen, sofern die Träger dieser Einrichtungen auch das Gmünder Modell zur Zweitkind-/ Mehrkindregelung anwenden.
Kinder unter drei Jahren werden nicht im Rahmen des Gmünder Modells berücksichtigt.
§ 4
Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren in altersgemischten Kindergartengruppen
Für den Besuch eines Kindergartens mit altersgemischter Gruppe wird für Kinder unter drei Jahren ein Zuschlag i.H.v. 80 v.H. auf den maßgeblichen Elternbeitrag für den Besuch einer Regelgruppe oder einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten erhoben. Die Beiträge werden auf volle Euro-beträge nach unten gerundet.
§ 5
Elternbeiträge für den Besuch einer Krippe
Für den Besuch einer Krippengruppe beträgt der monatliche Elternbeitrag bei elf Beitragsmonaten
Im Kindergartenjahr
2010 / 2011
Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 204,- €
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 151,- €
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 102,- €
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 41,- €
Der Gemeinderat hat am 30.06.2010 die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2008 der Stadt und der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Schwäbisch Gmünd wie folgt festgestellt:
1 Jahresrechnung 2008 der Stadt Schwäbisch Gmünd
siehe anhängende pdf-Datei.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) sowie §§ 2, 8, 9, 11 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd am 12.05.2010 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer i.d. Fassung vom 20.11.2000 wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Steuer beträgt ab dem Kalenderjahr 2011
a) für den ersten Hund 90,00 €
b) für jeden weiteren Hund 180,00 €
c) für den ersten gefährlichen Hund bzw. Kampfhund 516,00 €
d) für jeden weiteren gefährlichen Hund bzw. Kampfhund 1 032,00 €
und ab dem Kalenderjahr 2013
a) für den ersten Hund 102,00 €
b) für jeden weiteren Hund 204,00 €
c) für den ersten gefährlichen Hund bzw. Kampfhund 516,00 €
d) für jeden weiteren gefährlichen Hund bzw. Kampfhund 1.032,00 €
Artikel 2
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schwäbisch Gmünd,16.06.2010
Bürgermeisteramt
Richard Arnold
Oberbürgermeister
- Gehobener Verwaltungsdienst (Bachelorstudium)
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Fachinformatiker/in
- Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek
- Erzieher/in (Vor- und Anerkennungspraktikum)
- Jugend- und Heimerzieher/in (Vor- und Anerkennungspraktikum)
- Straßenwärter/in
- Elektroniker/in
- Kfz - Mechatroniker/in
- Fachkraft für Abwassertechnik
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Ausbildungsbeginn: September 2011
Bewerbungsschluss: 30. September 2010
Alle Berufe sind unter www.schwaebisch-gmuend.de/ausbildung ausführlich beschrieben.
Senden Sie Ihre Bewerbung an:
Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd,
Hauptamt, Frau Stefanie Hönle,
Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon (07171) 603-1054
stefanie.hoenle@schwaebisch-gmuend.de
Die Ausbildung in Teilzeit ist für Personen geeignet, die parallel zur Ausbildung Verantwortung z.B. für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben.
Der Ausbildungsumfang beträgt mindestens 75 %.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die schulische Ausbildung findet an der Berufsschule in Aalen statt.
Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. September 2010 an die Stadtverwaltung, Hauptamt, Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd. Für Fragen steht Ihnen Frau Stefanie Hönle, Telefon 07171/603-1054 gerne zur Verfügung.
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße: Regierungspräsidium Stuttgart.